Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »WennEineFeeKämeUndDuHastEinenWunschFrei«
Pankar schrieb am 31.5. 2006 um 20:43:07 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Bei einem »Feenwunsch« handelt es sich um ein »Angebot« i.S.v. §145 BGB. Sofern die Fee es mündlich äußert, erwartet sie somit einen Zuschlag oder eine Ablehnung im Gesprächsverlauf.
Ich würde damit auf einer schriftlichen Angebotsbestätigung mit ausdrücklich auf zehn Jahre verlängerter Bindefrist bestehen und mir die Beauftragung für einen innerhalb der Bindefrist eintretenden Bedarfsfall vorbehalten.
Sollte die Fee auf mündlicher Unmittelbarkeit bestehen, so müsste ich mir ein Original-handsigniertes-Uwe-Seeler-Fußballbild wünschen. Das kann man bekanntlich gegen alles eintauschen, sogar gegen Medizin-Examen.
Dorn schrieb am 29.1. 2003 um 14:38:04 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
würde mir wünschen, ab jetzt unendlich viele Wünsche frei zu haben.
Igelfell schrieb am 31.5. 2006 um 09:00:37 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
... würde sie sich über den schludrigen Umgang mit Zeitformen erzürnen und sagen: »HÄTTEST, mein Lieber, HÄTTEST! Und solltest Du das beherrschen, wenn ich Dir das nächste Mal erscheine, wirst Du wirklich einen Wunsch frei haben.«
| Einige zufällige Stichwörter |
Gesualdo
Erstellt am 23.9. 2002 um 20:20:09 Uhr von SEDVX, enthält 5 Texte
wohlbehütet
Erstellt am 8.7. 2005 um 14:12:03 Uhr von myname, enthält 11 Texte
ReinhardMey
Erstellt am 6.6. 2003 um 17:07:54 Uhr von photo finish, enthält 19 Texte
strebt
Erstellt am 18.6. 2003 um 03:31:51 Uhr von Goethe, enthält 3 Texte
Altherrenfackel
Erstellt am 13.6. 2011 um 12:21:48 Uhr von Dummdummdieter, enthält 3 Texte
|