Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »WennEineFeeKämeUndDuHastEinenWunschFrei«
Pankar schrieb am 31.5. 2006 um 20:43:07 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Bei einem »Feenwunsch« handelt es sich um ein »Angebot« i.S.v. §145 BGB. Sofern die Fee es mündlich äußert, erwartet sie somit einen Zuschlag oder eine Ablehnung im Gesprächsverlauf.
Ich würde damit auf einer schriftlichen Angebotsbestätigung mit ausdrücklich auf zehn Jahre verlängerter Bindefrist bestehen und mir die Beauftragung für einen innerhalb der Bindefrist eintretenden Bedarfsfall vorbehalten.
Sollte die Fee auf mündlicher Unmittelbarkeit bestehen, so müsste ich mir ein Original-handsigniertes-Uwe-Seeler-Fußballbild wünschen. Das kann man bekanntlich gegen alles eintauschen, sogar gegen Medizin-Examen.
Dorn schrieb am 29.1. 2003 um 14:38:04 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
würde mir wünschen, ab jetzt unendlich viele Wünsche frei zu haben.
Mechanical Boy schrieb am 2.7. 2002 um 22:40:56 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Aus der Überschrift geht leider nicht hervor, ob die zwei Dinge »Fee kommt«, »Wunsch frei« in einem direkten oder indirekten Zusammenhang stehen.
Wäre jedenfalls befriedigender selber etwas dazu beizutragen sich seine Wünsche zu erfüllen.
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