Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »WennEineFeeKämeUndDuHastEinenWunschFrei«
Pankar schrieb am 31.5. 2006 um 20:43:07 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Bei einem »Feenwunsch« handelt es sich um ein »Angebot« i.S.v. §145 BGB. Sofern die Fee es mündlich äußert, erwartet sie somit einen Zuschlag oder eine Ablehnung im Gesprächsverlauf.
Ich würde damit auf einer schriftlichen Angebotsbestätigung mit ausdrücklich auf zehn Jahre verlängerter Bindefrist bestehen und mir die Beauftragung für einen innerhalb der Bindefrist eintretenden Bedarfsfall vorbehalten.
Sollte die Fee auf mündlicher Unmittelbarkeit bestehen, so müsste ich mir ein Original-handsigniertes-Uwe-Seeler-Fußballbild wünschen. Das kann man bekanntlich gegen alles eintauschen, sogar gegen Medizin-Examen.
Igelfell schrieb am 31.5. 2006 um 09:00:37 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
... würde sie sich über den schludrigen Umgang mit Zeitformen erzürnen und sagen: »HÄTTEST, mein Lieber, HÄTTEST! Und solltest Du das beherrschen, wenn ich Dir das nächste Mal erscheine, wirst Du wirklich einen Wunsch frei haben.«
Dorn schrieb am 29.1. 2003 um 14:38:04 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
würde mir wünschen, ab jetzt unendlich viele Wünsche frei zu haben.
| Einige zufällige Stichwörter |
Nachtwächter
Erstellt am 28.1. 2003 um 10:02:01 Uhr von ugullugullugullugullugu, enthält 10 Texte
Ganzkörpergips
Erstellt am 20.3. 2007 um 09:28:23 Uhr von Jana, enthält 29 Texte
Hilfe-mir-fällt-kein-neues-Stichwort-ein
Erstellt am 8.9. 2008 um 01:27:22 Uhr von Vermüller, enthält 5 Texte
vorbildlich
Erstellt am 12.10. 2011 um 23:46:18 Uhr von Dummdummdieter, enthält 2 Texte
einprägsam
Erstellt am 29.9. 2005 um 09:02:45 Uhr von mcnep, enthält 7 Texte
|