Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »WennEineFeeKämeUndDuHastEinenWunschFrei«
Pankar schrieb am 31.5. 2006 um 20:43:07 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Bei einem »Feenwunsch« handelt es sich um ein »Angebot« i.S.v. §145 BGB. Sofern die Fee es mündlich äußert, erwartet sie somit einen Zuschlag oder eine Ablehnung im Gesprächsverlauf.
Ich würde damit auf einer schriftlichen Angebotsbestätigung mit ausdrücklich auf zehn Jahre verlängerter Bindefrist bestehen und mir die Beauftragung für einen innerhalb der Bindefrist eintretenden Bedarfsfall vorbehalten.
Sollte die Fee auf mündlicher Unmittelbarkeit bestehen, so müsste ich mir ein Original-handsigniertes-Uwe-Seeler-Fußballbild wünschen. Das kann man bekanntlich gegen alles eintauschen, sogar gegen Medizin-Examen.
Dorn schrieb am 29.1. 2003 um 14:38:04 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
würde mir wünschen, ab jetzt unendlich viele Wünsche frei zu haben.
| Einige zufällige Stichwörter |
Lichtflocke
Erstellt am 7.9. 2002 um 02:05:36 Uhr von Lichtflocke, enthält 14 Texte
Lebenserfahrung
Erstellt am 30.1. 2001 um 11:54:30 Uhr von Tanna, enthält 37 Texte
einenunpassendentextzudiesemstichwortschreiben
Erstellt am 14.9. 2005 um 20:38:56 Uhr von opterix, enthält 17 Texte
Femen
Erstellt am 3.7. 2012 um 15:13:59 Uhr von Femen, enthält 3 Texte
EZB
Erstellt am 6.7. 2012 um 08:04:19 Uhr von Die Leiche, enthält 6 Texte
|