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Walter, am 14.2. 2023 um 14:57:01 Uhr
kinderwerfen

Früher hab's auf dem Oktoberfest in München auch noch Zwergenwerfen. Doch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied 1993, dassZwergenweitwurfsittenwidrig und daher nach § 33a Abs. 2 S. 2 GewO nicht genehmigungsfähig ist. Auch sei es nicht nach § 33a Abs. 1 S. 2 GewO genehmigungsfrei, denn das sportliche oder akrobatische Element stehe nicht im Vordergrund. Deshalb ist Zwergenwerfen seither illegal und findet nur noch sehr selten statt. Kinderwerfen hingegen ist nach wie vor erlaubt.


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