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prediger schrieb am 29.12. 2006 um 11:34:44 Uhr über

Freier

Der Begriff Freier bezeichnet:

ursprünglich eine männliche Person, die für sich oder für einen anderen Mann mit ernsten Heiratsabsichten um eine Frau wirbt; eine solche Person »geht auf Freiersfüßen«
einen Kunden einer Prostituierten, eines Callboys oder Strichjungen, siehe Freier (Prostitution)
ein Freier (Fränkisches Reich) bezeichnete im fränkischen Reich eine Person mit einer bestimmten Rechtsstellung, für die rechtlich das Königsgericht zuständig war und die (falls es sich um einen Mann handelte) zum Heeresdienst verpflichtet war, vgl. dazu auch: Frieling
den Komparativ von Frei
den Fußballspieler Paul Freier



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