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Monika schrieb am 1.5. 2001 um 23:31:32 Uhr über

Notstandsgesetz

zehn Jahre lang wurde es wieder und immer wieder diskutiert, der Vorstoß des Innenministers Gerhard Schröder (CDU) von 1958. Unter Regierungsbeteiligung der SPD wurde die Notstandsgesetzgebung, etwas weniger scharf als von Schröder (kein Verwandter des heutigen Bundeskanzlers) vorgesehen mit der notwendigen 2/3 Mehrheit im Bundestag im Jahr 1968 verabschiedet.

Die Notstandsgesetzgebung stellt in den 52 Jahren Geschichte der Bundesrepublik Deutschand die einschneidenste Einschränkung des Grundgesetzes dar. Sie sieht u.a. vor, die Bundeswehr zur Aufrechterhaltung der inneren Ruhe einzuschalten, Verhaftungen ohne richterlichen Beschluß bis zu einer Dauer von vier Tagen vorzunehmen, verkürzt drastisch die Kontrolle des Kabinetts durch das Parlarment.


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