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Rüdi Bülzenheimer schrieb am 27.2. 2026 um 23:56:21 Uhr über

Tierquälerei

Alle Tiere, deren Beförderung von der Abgangs- bis zur Bestimmungsstation 24 Stunden oder länger in Anspruch nimmt, sollen vor der Verladung vom Absender gefüttert und getränkt werden. Bei den mehr als 36 Stunden dauernden Transporten in Viehzügen hat spätestens nach je 36 Stunden eine Fütterung und Tränkung der Tiere stattzufinden, wobei unverpackte Tiere auszuladen sind. Das Aus- und Wiedereinladen der Tiere obliegt dem Absender; wenn diese Geschäfte auf Antrag des Absenders durch die Eisenbahn besorgt werden oder deren Arbeitskräfte dabei mitwirken, kann hierfür eine im Tarife festzusetzende Gebühr erhoben werden. Der Weitertransport der Tiere darf erst nach Ablauf von mindestens 6 Stunden erfolgen. Für militärische Pferdetransporte in Viehzügen gelten vorstehende Bestimmungen nicht.


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