Tierquälerei
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Leider werden Tierqälerei und Verbrechen an Tieren noch viel zu lasch bestraft!
Tiere sind keine Sache. Höhere Tiere sind mit Sicherheit fühlende Wesen.
Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 35, davon 34 (97,14%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 14 positiv bewertete (40,00%) |
Durchschnittliche Textlänge | 272 Zeichen |
Durchschnittliche Bewertung | 0,857 Punkte, 11 Texte unbewertet. Siehe auch: positiv bewertete Texte |
Der erste Text | am 24.4. 2001 um 14:21:50 Uhr schrieb Ganymed über Tierquälerei |
Der neuste Text | am 12.1. 2024 um 17:17:09 Uhr schrieb Rudi Rammler über Tierquälerei |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 11) |
am 19.11. 2008 um 23:44:16 Uhr schrieb
am 13.11. 2004 um 01:02:43 Uhr schrieb
am 21.2. 2023 um 17:54:05 Uhr schrieb |
Leider werden Tierqälerei und Verbrechen an Tieren noch viel zu lasch bestraft!
Tiere sind keine Sache. Höhere Tiere sind mit Sicherheit fühlende Wesen.
Als ich etwa 15 war, fing ich während einer sehr langweiligen Englischstunde eine Stubenfliege mit der Hand und ließ sie von dort in eine leergetrunkene Landliebe-Kakao-Flasche fliehen. Der Flaschenhals war mit einem dünnen Aluminifolienumdeckel abgedichtet, der lediglich durch einen Strohhalm perforiert worden war.
Durch dieses kleine Loch ließ ich nun Gas aus einem Feuerzeug in die Flasche mit der Fliege einströmen.
Ich steckte das Ganze an, erschrak mich über die unerwartet große Flamme und verbrannte mir einen Finger an dem aus dem Loch herausschießenden Feuer.
Die Fliege hatte das Inferno überlebt.
Sie hatte zwar keine Flügel mehr, kämpfte aber tapfer und erstaunlich agil im letzten Rest Landliebe-Kakao darum, nicht zu ertrinken. Ich war erstaunt und angeekelt und habe seitdem keiner Fliege mehr etwas zu leide getan.
Tierquälerei, das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers.
Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 und 19 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 25. 5. 1998 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
Was ist aber mit Massentierhaltung?
Was mit inhumanen Tiertransporten? Eine Schande!
Es ist beschämend zu erleben, wie hier im Blaster versucht wird, engagierte Plädoyers gegen das absichtliche Quälen von Zirkumtieren durch Minuspunkte kurzerhand verschwinden zu lassen. Die Blaster User, die das tun, sollten sich schämen.
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