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Schmidt schrieb am 18.9. 2011 um 11:07:39 Uhr über

Zwangseinweisung

Sie dürfen dich zu Boden werfen, dir das Knie verdrehen und Handschellen anlegen. Sie dürfen Dir die Zahnbürste und den Kaffee verweigern. Sie dürfen Dich mit zwei Euro in der Tasche in Schlappen auf der Straße aussetzen. Sie dürfen sich für den unfreiwilligen Aufenthalt aus deinem Restvermögen bedienen. Natürlich nur nach einem Gutachten von einem bei ihnen angestellten ärztlichen Direktor dessen schriftliches Gelaber Du auch noch zu bezahlen hast. Alle selbstbezahlten Akten verschwinden in den Tiefen der gepanzerten Justizgebäude und werden dann hervorgeholt wenn Du an anderer Stelle auffällig wirst..


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