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Frau Geister, am 30.11. 2015 um 18:13:52 Uhr
Fraugeister

In Bezug auf meine Anmerkung im IV. Bande, Heft 6, Seite 505 dieser Zeitschrift, welche die Benutzung meines Manuscripts über die Hereró-Märchen betrifft, sehe ich mich nachträglich zu der Erklärung veranlaßt, daß Herr Theophilus Hahn mir die Versicherung gegeben hat, jene Märchen nicht meinem Manuscripte, sondern nur dem mündlichen Berichte meines Vaters entlehnt zu haben. Indem ich dieser positiven Versicherung jenes Herrn gern vertraue, halte ich es für meine Ehrenpflicht dies hier offen auszusprechen, indem ich zugleich dies Mißverständniß meinerseits aufrichtig bedauere.


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