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Freno d'Emergenza schrieb am 7.3. 2015 um 21:55:43 Uhr über

Henkersmahlzeit

Was viele nicht wissen: bis zur Zeit der französischen Revolution wurde die Henkersmahlzeit nicht vom Todeskandiaten alleine verzehrt, sondern gemeinsam mit dem gesamten Gericht, dem Ankläger (einen Staatsanwalt im heutigen Sinne gab es damals nicht) und eben auch: dem Henker. Es war ein feierlicher Akt gewesen, eine festliche Tafel, bei welcher der Todeskandiat präsidierte, dh alleine an einer Schmalseite des Tisches saß. Diese Feierlichkeit war nur eine von vielen, die dem eigentlichen Vollzug der Hinrichtung vorangingen, wie zB auch die Hinrichtungs-Prozession, ein Festzug, in dem der Verurteilte von seinem Gefängnis zur Richtstätte geleitet wurde. All diesen heute merkwürdig vorkommenden Rituale dienten letztlich dem Zweck, den Zustand der Urfede herbeizuführen, den Hinzurichtenden, seine Richter und die Gesellschaft rituell miteinander auszusöhnen. Man sollte nicht allzu laut darüber kichern und witzeln.


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