Kranzgeld muß löhnen, wer zur Beerdigung erscheint und erst auf dem Friedhof am Grabe stehend ensetzt feststellt: ich habe den Kranz vergessen! Oh Gott, das war dann nämlich nichts mit dem ernstzunehmenden Kondolenz-Getue und umgehend wird ein Bußgeld fällig... eben das Kranzgeld. Zahlbar sofort und ohne Abzüge. Wichtig noch: das Kranzgeld nicht in die Urne werfen, falls Euch oben dargestellte Situation im Krematorium eiskalt erwischt!