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Vampyra, am 25.10. 1999 um 21:42:43 Uhr Kranzgeld |
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Kranzgeld muß löhnen, wer zur Beerdigung erscheint und erst auf dem Friedhof am Grabe stehend ensetzt feststellt: ich habe den Kranz vergessen! Oh Gott, das war dann nämlich nichts mit dem ernstzunehmenden Kondolenz-Getue und umgehend wird ein Bußgeld fällig... eben das Kranzgeld. Zahlbar sofort und ohne Abzüge.
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