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Vampyra, am 25.10. 1999 um 21:42:43 Uhr
Kranzgeld

Kranzgeld muß löhnen, wer zur Beerdigung erscheint und erst auf dem Friedhof am Grabe stehend ensetzt feststellt: ich habe den Kranz vergessen! Oh Gott, das war dann nämlich nichts mit dem ernstzunehmenden Kondolenz-Getue und umgehend wird ein Bußgeld fällig... eben das Kranzgeld. Zahlbar sofort und ohne Abzüge.
Wichtig noch: das Kranzgeld nicht in die Urne werfen, falls Euch oben dargestellte Situation im Krematorium eiskalt erwischt!


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