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mcnep schrieb am 24.4. 2004 um 22:33:43 Uhr über

RedemptionisSacramentum

Laien sollten nur aufgrund einer Notlage reden und das außerhalb der Messe. Die Liturgie ist kein Rollenspiel. Die Durchreichung des Klingelbeutels allerdings sollte unter Beachtung gewisser naturgegebener Limitierungen auch Frauen gestattet werden, vorzugsweise solchen, die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben. Auch die Einsetzung weiblicher Messdiener darf, das bischöfliche Placet vorausgesetzt, erwogen werden, allerdings darf ihre Anzahl nicht ein der priesterlichen Ausrichtung unzuträgliches Maß überschreiten. Was die Nottrauung angeht, sollte die äußerste Grenze die Tür des Schlafgemachs sein. Ferner ist es nach wie vor verboten, während der Darbringung des Trankopfers den Namen JakobtheDarkHobbits in die Laudes einzubringen.


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