>Info zum Stichwort Schwurgericht | >diskutieren | >Permalink |
Juris Prudenz schrieb am 28.4. 2013 um 21:07:02 Uhr überSchwurgericht |
Ein Schwurgericht ist ein erstinstanzlicher Spruchkörper, dessen Zuständigkeit vor allem auf die Delikte des Mordes, des Totschlags und die mit dem Tode erfolgsqualifizierten Vorsatzdelikte beschränkt ist (Tötungsdelikte mit Ausnahmen, insbesondere der fahrlässigen Tötung). Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 74 Abs. 2, § 74e GVG.
|
User-Bewertung: +1 |
Findest Du »Schwurgericht« gut oder schlecht? Sag dem Blaster warum! Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Schwurgericht« | Hilfe | Startseite | |
0.0043 (0.0015, 0.0013) sek. 822504002 |