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Die Leiche, am 22.1. 2012 um 22:25:27 Uhr Währungsgefährdung |
(1) Wer es unternimmt, den Kredit eines Staates der Europäischen Union oder eines rechtlich selbstständigen Organs dieses Staates oder einer rechtlich selbstständigen Gliederung sowie der Europäischen Union und ihrer Einrichtungen selbst zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren bestraft.
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