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mcnep, am 15.11. 2005 um 08:28:56 Uhr
diso

Im Rahmen der Gesundheitsreform werden sich die Sozialversicherten ab dem 1. Januar 2006 an eine Erweiterung des bisherigen Pflegestufenmodells gewöhnen müssen, die 'Pflegestufe Diso'. Pflegebedürftige Personen, die in diese Schadensklasse fallen, können sich selbständig waschen, ankleiden und Nahrung aufnehmen, haben jedoch keine Lust dazu. Eine Kommunikation mit ihnen ist nicht oder nur extrem eingeschränkt möglich, tägliches Wenden und Aufmischen ist unverzichtbar. Da die Pflegebedürftigen im Regelfall die letzten sind, die ihren kritischen Zustand mitbekommen, werden sie in den Akten auch als 'Fines' geführt.


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