Die Erfüllung der Zehntpflicht,
gemäß der Verschriftlichung im Sachsenspiegel, war sie an feste Termine, vorgegeben durch KIRCHLICHE FEIERTAGE, gebunden.
Laut des Sachsenspiegels hatte man zu
Walpurgis (1.5.) den Lämmerzehnt zu leisten,
zu St. Urban (25.5.) den Zehnt von Früchten aus den Obst- und Weingärten,
am Johannistag (24.6.) den
Fleischzehnt,
am St. Margarethentag (13.7.) den Getreidezehnt,
an Mariä Himmelfahrt (15.8.) den Gänsezehnt,
am St. Bartholomäustag (24.8.)
den Zehnt auf Mehl, Eier etc.
Literatur:
"Der Sachsenspiegel -
in Bildern aus der Heidelberger Liederhandschrift...", Insel Taschenbuch, Frankfurt, 1979. S. 118.
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