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Jo schrieb am 1.4. 2013 um 17:27:15 Uhr über

Recht

Eine Handlung ist in der Rechtswissenschaft
jedes von einem Willen gesteuerte menschliche Verhalten.

Eine Handlung kann aus einem Tun
oder einem Unterlassen bestehen.

Eine Handlung,
die gegen das geltende Recht verstößt, ist

im Polizeirecht eine Störung der öffentlichen Sicherheit.

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Wer große Vermögen besitzt
oder große Geld bzw. Energiezuflüsse
in seine eigene Richtung verzeichnet
und der es unterlässt,
diesen Wohlstand
freiwillig zu teilen
damit die öffentliche Sicherheit
nicht gestört wird,
der handelt.

Es wird gehandelt durch Unterlassen.

Im Grundgesetz heißt es:

Der Gebrauch des Eigentums
soll dem Wohl der Allgemeinheit
dienen.


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