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urgs schrieb am 5.3. 2013 um 21:18:49 Uhr über

Stammesland

Stammesland ist der von einem Stamm gemeinsam bewirtschaftete Grundbesitz. Ein altes deutsches Wort dafür ist Allmende. Die gesellschaftliche Organisation in Stämmen stammt aus der Kulturstufe der Barbarei, in der Krieg schon zum ökonomischen Mittel geworden ist. Das Stammesland ist also das gemeinsam verteidigt Territorium. Schon früh ergaben sich Forderungen der Krieger, aus dem Status des Siegers, als Teil von Beute persönliche Besitzansprüche ableiten zu dürfen - Privateigentum. (Von lat. privari = rauben).
Der Gegensatz zwischen Allmende und Privateigentum ist somit seit der Barbarei ein Grundwiderspruch, der bis heute fortbesteht und innerhalb der jetzigen Gesellschaftsordnung nicht aufgelöst werden kann.
Jüngstes Beispiel ist das Bauprojekt Stuttgart21, bei dem die ehemalige Bundesbahn, jetzt als AG, für sich in Anspruch nimmt, die bisherigen Areale für Gleisanlagen, die Staatsbesitz waren, als privates Eigentum nach wirtschaftlichen Erwägungen und zum bloßen Nutzen des ShareholderValues verkaufen zu dürfen. Besonders pikant dabei ist, dass die DB auch noch meint, die Voraussetzungen für diesen Verkauf, nämlich den Bau unterirdirscher Bahntrassen, aus den Kassen der Allgemeinheit bezahlen zu dürfen.
Das ist eine doppelte Enteignung von Volkseigentum.



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