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Schmidt schrieb am 8.10. 2025 um 13:38:16 Uhr über

OBJEKTBEGEHUNG

GRÜNDE FÜR DIE BEGEHUNG: ES ERFOLGT EIN WECHSEL DER HEIZUNGSFIRMA. DIE NEUE FIRMA BENÖTIGT EINE BESTANDSAUFNAHME DER VORHANDENEN GASHEIZUNGEN.

na wenn Sie als Vermieter nicht wissen was ich für eine Heizung in der Wohnung habe, fragen Sie doch einfach die vorher damit beauftragte Firma. Die wissen das.“

Ich stimme Ihrer Objektbegehung nicht zu. Ich darf dem nicht zustimmen. Es liegt keine unmittelbare und akute Gefahrensituation vor welche eine begehung rechtfertigen würde. lecken Sie mich am Arsch.


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