>Info zum Stichwort Vorschriften | >diskutieren | >Permalink 
Bob schrieb am 4.12. 2007 um 05:58:46 Uhr über

Vorschriften

Hessen: Kein Polizist mit Kunstpenis

Frankfurt (queer.de) - Ein 36-Jähriger klagt gegen die hessische Polizei, weil sich die Behörde wegen seiner Transsexualität weigert, ihn als Polizist anzustellen. Der Fall wird ab heute vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht verhandelt. »Das Verhalten der Behörden widerspricht dem Gleichbehandlungsgesetz«, erklärte der Anwalt des Klägers, Oliver Tolmein, gegenüber der »taz«. »Mein Mandant wird wegen seines Geschlechts diskriminiert

Die Polizei beruft sich bei der Ablehnung auf Dienstvorschrift 300, in der geregelt ist, dass ein männlicher Beamter mindestens einen Hoden haben muss. Die Vorschrift wurde erlassen, weil nach Ansicht der Behörde bei hodenlosen Männern wegen der ungesicherten Hormonzufuhr Stimmungsschwankungen auftreten können. Außerdem gebe es auch Probleme mit dem Kunstpenis. Dieser könnte als Waffe eingesetzt werden, argumentiert die Polizei.

Der Kläger hat die Auswahlprüfung der Polizeischule bestanden. Erst bei seiner medizinischen Untersuchung ist die Geschlechtsanpassung festgestellt worden. (dk)


aus: Queer.de, 3. Dezember 2007


   User-Bewertung: /
Was interessiert Dich an »Vorschriften«? Erzähle es uns doch und versuche es so interessant wie möglich zu beschreiben.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Vorschriften«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Vorschriften« | Hilfe | Startseite 
0.0066 (0.0032, 0.0017) sek. –– 824475870