Als Sondermüll bezeichnet man besonders überwachungsbedürftige Abfälle (s. Abfallüberwachung). Dies sind Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, wasser- oder luftgefährdend, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hevorbringen können.
Ein Katalog der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle findet sich im Anhang der TA-Abfall (Anhang 3, Teil 1 TA-Abfall).
Folgende Produkte, die in den meisten Privathaushalten regelmäßige bzw. gelegentliche Verwendung finden, stellen Sondermüll dar:
Spraydosen
Lampenkondensatoren (PCB-haltig)
Quecksilberthermometer
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Leim und Klebemittel
Spiritus, Terpentin
Fleck- und Kalkentferner
Batterien
Abbeize und Verdünner
Altfarben und Altlacke
Holzschutzmittel
Zu beachten:
Da Sondermüll besonders umweltschädlich ist, darf er nicht zusammen mit dem normalen Restmüll in die Restmülltonne verbracht werden.
Erkundigen Sie sich bei der Bürgerinformationsstelle Ihrer Stadt über die für Sondermüll vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten (Sammelstellen und -termine).
AbfallAbfall - MischabfallAbfallentsorgungAbfalltransportAbfallüberwachungAltlastenDeponieElektro- und ElektronikgerätegesetzGrenzüberschreitende AbfallverbringungTA AbfallTierkörperbeseitigung
BVerfG 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95 (Verfassungswidrigkeit des Pflichtbeitrages zum Solidarfond Abfallrückführung)
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