>Info zum Stichwort Ruhezeit | >diskutieren | >Permalink |
DaDa schrieb am 16.5. 2008 um 15:22:02 Uhr überRuhezeit |
§ 5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist.
|
User-Bewertung: / |
Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Ruhezeit einfällt. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Ruhezeit« | Hilfe | Startseite | |
0.0034 (0.0012, 0.0011) sek. 825810199 |