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DaDa schrieb am 16.5. 2008 um 15:22:02 Uhr überRuhezeit |
§ 5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist.
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