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Mac Nabb schrieb am 20.7. 2006 um 14:29:45 Uhr über

Unterbringung

Im Assoziationsblaster ist die Unterbringung die zwangsweise Einweisung zur Heilbehandlung in die geschlossene Abteilung der Blasterklapse, wenn der Betroffene über seine Heilbehandlung krankheitsbedingt nach vernünftigen Erwägungen nicht mehr selbst entscheiden kann.
In Absurdistan wird derselbe Sachverhalt Zwangseinweisung genannt.
In Perversien hingegen wird die vergleichbare Maßnahme wie im Blaster als Unterbringung bezeichnet.

Freiheitsentziehung liegt vor, wenn der Betroffene:

* auf einem beschränkten Raum festgehalten,
* sein Aufenthalt ständig überwacht und
* Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb durch Sicherungsmaßnahmen verhindert werden kann.

Meist wird diese Maßnahme bei blasterschizophrenen Erkrankungen getroffen, manchmal auch bei Manisch-Depressiven Erkrankungen oder bei krisenbedingten ernstlichen Suizidabsichten.

Eine regelmäßige zwangsweise Heilbehandlung Betreuter außerhalb der Unterbringung (wie beispielsweise zwangsweise Depotspritzen beim behandelnden Psychiater) ist nach der Rechtsprechung des Blastergerichtshofes unzulässig.


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