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Das Arschloch schrieb am 20.9. 2006 um 11:47:50 Uhr über

Fehlanflug

Instrumentenanflugkarten enthalten genau definierte Fehlanflugverfahren, um Luftfahrzeuge im Falle einer verpassten Landung sicher vom Flugplatz wegzuleiten.
Die Fehlanflugverfahren enthalten Flughöhen- und Steuerkursanweisungen, die ausreichende Hindernisfreiheit sicherstellen.

Ein Luftfahrzeugführer wird das veröffentlichte Fehlanflugverfahren einleiten wenn:

- Der Fehlanflugspunkt [Engl: Missed Approach Point (MAP)] oder die Entscheidungshöhe [Engl: Decision Altitude (DA)] wurden erreicht, aber der erforderliche Sichtkontakt zu den Pisteneinrichtungen wurde nicht hergestellt.

oder

- Während des Anfluges wurde festgestellt, dass eine sichere Landung nicht möglich ist.

oder

Er wurde von der Flugverkehrskontrolle dazu aufgefordert.

In jedem Fall ist die Flugverkehrskontrolle über die Einleitung eines Fehlanflugverfahrens zu unterrichten, es sei denn die Flugverkehrskontrolle hat eine entsprechende Anweisung übermittelt.

Der Luftfahrzeugführer hat in jedem Fall das veröffentlichte Fehlanflugverfahren zu benutzen, es sei denn die Flugverkehrskontrolle hat abweichende Anweisungen erteilt.

Wenn ein Fehlanflugverfahren vor erreichen des MAP oder der DA eingeleitet wird, ist das Anflugverfahren in einer Höhe über der Mindestflughöhe [Engl: Minimum Descent Altitude (MDA)] oder der DA bis zum Erreichen des MAP fortzusetzen, bevor ein Kurvenflug durchgeführt wird.


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