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dpa, am 8.10. 2004 um 20:46:38 Uhr
Freude

Skurrile Begleitumstände kennzeichneten die zweite Verhandlung gegen den Netzaktivisten Alvar Freude: Nachdem zunächst bei der Sicherheitskontrolle der Zuhörer eine Vielzahl von Züchtigungsinstrumenten und Wasserpfeifen sichergestellt werden konnte, wurde die Hauptverhandlung ein ums andere Mal durch die zum Teil skurrilen Auftritte des reichlich angereisten 'Kommittees für heftige Meinungsfreiheit' gestört. Die mehrheitlich betrunkenen Personen, ein kurioses Ensemble aus Wollmantel– und Lederhosenträgern, begleiteten die Verhandlung durch Auffälligkeiten jeglicher Art: Als erstes wurde ein Adoleszierender des Saales verwiesen, den seiner permanent geäußerten Empfindung zufolge Begriffe wie Anklage und Meinungsfreiheit an den Geschlechtsverkehr erinnerten. Wenig später wurde ein Hiphopper mit süddeutschem Akzent wegen verbaler Aggression des Saales verwiesen, ein schmächtiger junger Mann mußte wegen selbstverletzenden Verhaltens noch vor der vollständigen Verlesung der Anklageschrift ärztlich behandelt werden, im reichlich vergossenen Blut wurde ein massiv erhöhter Thujonspiegel nachgewiesen. Es kam im Verlauf des zunehmend entgleisenden Prozesses unter anderem zu Gruppenmasturbation und öffentlicher Defäkation, eine ostdeutsche Medizinerin versuchte mehrfach erfolglos, den Hämatokritwert des Staatsanwaltes zu messen, während ein offenbar konträr gesinnter Zuschauer, ein rheinischer Unternehmer, die Verhandlung durch deplazierte »Willy wählen!«–Rufe störte. Endgültig zur Eskalation brachte diese denkwürdige Verhandlung eine vermummte Zuhörerin, die den Staatsanwalt durch den permanenten Hinweis, die von ihm verwendeten Worte seien mehrheitlich noch unverlinkt, derartig aus der Fassung brachte, daß er zuletzt der mitanwesenden Ehepartnerin des Angeklagten ein Schmerzensgeld in beeindruckender Höhe zusprach.


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