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Die Leiche schrieb am 16.4. 2008 um 13:40:24 Uhr über

Gebrauchsgegenstand

Der Gebrauchsgegenstand unterscheidet sich vom Gegenstand an sich durch seine Widmung zum menschlichen Gebrauch, als Werkzeug oder Gerätschaft. Nicht erforderlich ist eine künstliche oder technische Herstellung des Gebrauchsgegenstandes, der in seiner äusseren Form einem natürlichen Nichtgebrauchsgegenstand durchaus entsprechen kann. Erforderlich jedoch für den Begriff des Gebrauchsgegenstandes ist seine technische Handhabbarkeit durch einen einzelnen Menschen und dem Sprachgebrauch auch seine Beweglichkeit durch denselben. So dürfte man beispielsweise ein Auto oder einen Panzerkraftwagen noch als Gebrauchsgegenstand bezeichnen, ein Atom-Unterseeboot oder einen Komposthaufen jedoch nicht mehr. Ebenso ist es erforderlich, daß der Gebrauchsgegenstand nicht oder nicht mehr dem organischen Leben zuzurechnen ist. Ein Hund, ein Goldhamster, ein Volk oder eine Prostituierte dürften somit nicht als Gebrauchsgegenstände anzusprechen sein.


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