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Concetto, am 29.5. 2001 um 17:35:40 Uhr
Iska

Nach dem mosaischen Gesetz ist es gläubigen Juden streng verboten, Zinsen auf ein Darlehen zu nehmen. Eine Gewinnbeteiligung an einem Geschäft ist jedoch gestattet, gewissermaßen als Aufwandsentschädigung und Risikobeteiligung. Nun lässt sich mit ein wenig formaljuristischer Anstrengung jedes Zinsgeschäft in eine Gewinnbeteiligung uminterpretieren, vorausgesetzt, die beteiligten Seiten legen die entsprechenden Geschäftsbedingungen in einem Kontrakt fest. Dieser Kontrakt wird seit Uhim und Tummims Zeiten 'Heter Iska' genannt.
Klingt dröge, aber wenn man sich die Konsequenzen und Möglichkeiten (aber auch die latente Heuchelei) dieser Geschäftspraktik mal klar macht, kann einem ganz schwurbelig werden. Man stelle sich nur mal eine Welt ohne Zinsgeschäfte vor!


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