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Die Leiche schrieb am 23.4. 2008 um 16:44:01 Uhr über

Sänfte

Neben einer entsprechenden Regelung für die Berufsausbildung und -ausübung der Sänftenträger bedarf natürlich auch die Sänfte als solche einer regelmässigen Überprüfung auf Einhaltung der sodann zu erlassenden Vorschriften für ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit. So müssen beispielsweise geeignete Vorrichtungen zur Sicherheit der Insassen für den Fall vorhanden sein, daß die Sänfte ihren Trägern entgleitet oder ihnen die Kontrolle über die Sänfte gar gewaltsam, etwa durch eine Kollision mit einer anderen Sänfte oder einem Kraftfahrzeug, entrissen wird. Selbstverständlich bedarf eine Sänfte auch eines amtlichen Kennzeichens und einer Zulassung zum Strassenverkehr, die durch Schaffung einer entsprechenden Abteilung im Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg (einer ohnehin völlig sinnfreien Behörde) für Serienbauten als Typenzulassung erteilt werden könnte. Wesentlich für die Verkehrszulassung sollte unter anderem auch sein, daß die Tragestangen im ruhenden Verkehr entfernt, und ohne übermässige Inanspruchnahme von Verkehrraum aufbewahrt werden können.


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