Das Europaparlament besteht auf einem völligen Verbot von Tierversuchen bei der Herstellung von Kosmetika. Außerdem verlangte die EU-Volksvertretung am 3. April ein Vermarktungsverbot für neue Kosmetik-Produkte, die mit Tierversuchen getestet wurden. Einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission lehnte die Straßburger Versammlung in erster Lesung als unzureichend ab. Die Forderungen der Abgeordneten werden nun von Kommission und Ministerrat geprüft. Das Europaparlament hat in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht. Nach Vorstellung des Europaparlaments soll das Tierversuchsverbot schrittweise eingeführt werden. Ab sofort soll demnach ein Verbot für Versuche gelten, wenn es alternative Testmethoden gibt. Ein völliges Testverbot soll ab Januar 2005 in Kraft treten – auch wenn für die fraglichen Substanzen bis dahin keine anderen Testverfahren entwickelt wurden. Die Vermarktung von Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, soll demnach fünf Jahre nach Verabschiedung der neuen Kosmetika-Richtlinie untersagt werden. Die EU-Kommission wollte zwar ein Verbot der Tierversuche, nicht aber der Vermarktung der fraglichen Produkte. Dies würde nach Auffassung des Parlaments lediglich dazu führen, dass die europäische Kosmetikindustrie die Tests außerhalb der EU vornehmen lässt.