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Schreibakteur schrieb am 12.11. 2012 um 22:31:17 Uhr über

Unsterblichkeitspillen

Ich habe Pillen, die sind fast genauso gut: Zwar machen sie nicht unsterblich, aber wer sie nimmt, stirbt höchstens einmal. Wer trotz vorheriger Einnahme dieser Pillen ein zweites Mal stirbt, bekommt sein Geld zurück*.

*) Rückzahlungen sind nur auf Antrag durch die betreffende Person selbst möglich; Stellvertreter oder Erben können den Anspruch nicht geltend machen.Tot im Sinne dieses Angebots sind nur Personen, bei denen nachweislich keine einzige Körperzelle mehr Anzeichen von Leben aufweist. Von der Rückzahlung ausgenommen sind Personen, die bereits vor Einnahme der Pillen gestorben sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind alle Wesen mit ganz oder teilweiser göttlicher oder anderer übernatürlicher Herkunft. Bei Anwendung von Zauberei, Hexerei oder anderen Formen der Magie erlischt der Anspruch. Reinkarnationen in anderen Körpern gelten nicht als dieselbe Person im Sinne dieses Angebots. Im Zweifel gilt die Beurteilung des Anbieters.



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