Blasterregeln
Bewertung: 3 Punkt(e)
§5 (1)
Jedem, dem der Blaster nicht gefällt, darf solange die Texte bewerten und neuere hinzuschreiben, bis von den alten nichts mehr zu lesen ist.
(2)
Sollte es so sein, daß nach einer geraumen Zeit ein Stichwort nicht mehr zu seinen Einträgen paßt, übernimmt niemand die Verantwortung, weil sich keiner einer solchen bewußt war.