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Die Leiche schrieb am 10.7. 2008 um 09:50:54 Uhr überNacktbadeverbot |
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Was kaum jemand weiß: in der gesamten Republik Bayern gilt ein allgemeines Verbot des Nacktbadens und Nackt-Sonnens zwecks Sittlichkeit - mit einer Öffnungsklausel, wonach die Kommunen FKK-Bereiche ausweisen können. Es stammt aus den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts, und wurde niemals infrage gestellt, ausser von diesen Ernstnehmern in den FKK-Vereinen, die mit piepsiger Stimme immer wieder seine Aufhebung verlangen. Selbstverständlich hat die Stadt München sofort von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht, und etwa 2 Dutzend Nacktbadezonen »offiziell« freigegeben.
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