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Die Leiche schrieb am 10.7. 2008 um 09:50:54 Uhr über

Nacktbadeverbot

Was kaum jemand weiß: in der gesamten Republik Bayern gilt ein allgemeines Verbot des Nacktbadens und Nackt-Sonnens zwecks Sittlichkeit - mit einer Öffnungsklausel, wonach die Kommunen FKK-Bereiche ausweisen können. Es stammt aus den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts, und wurde niemals infrage gestellt, ausser von diesen Ernstnehmern in den FKK-Vereinen, die mit piepsiger Stimme immer wieder seine Aufhebung verlangen. Selbstverständlich hat die Stadt München sofort von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht, und etwa 2 Dutzend Nacktbadezonen »offiziell« freigegeben.

Das Lustige ist aber, daß so gut wie überall in der Republik Bayern an Seen und Flüssen nackt gebadet wird, und sich auch behördlicherseits kein Schwein um dieses muffige Sittlichkeitsverbot kümmert. Auch der richtige Umgang mit Gesetzen will eben gelernt sein !


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