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Voyager schrieb am 13.10. 2004 um 14:52:51 Uhr über

Verstörung

Jedes Mal, wenn Sie eine Verhaftung erfolgreich durchführen oder ein Ziel erreicht haben, steigt Ihre Rechtanzeige. Zwar gibt es im Prinzip keine unschuldigen Zivilpersonen, aber dennoch registriert die Rechtanzeige unter Umständen keinen Anstieg bei geringfügigen Vergehen, zum Beispiel der illegalen Haltung eines Goldfischs, was einer Freiheitsberaubung gleich käme. Ihre Rechtanzeige nimmt ab, wenn Sie unschuldige Zivilpersonen verletzen oder Verbrecher angreifen, ohne sie zunächst anzurufen Die Justizbehörden sehen es nicht gern, wenn Sie mit Brandmunition auf normale Bürger feuern, deshalb nimmt Ihre Rechtanzeige in einem solchen Fall deutlich ab. Allerdings wirkt sich der Gebrauch von Brandmunition auch durchaus verhhrend auf die Moral von Umstehenden aus, was sich als nützlich erweisen kann, wenn die Gegner Ihnen deutlich überlegen sind. Sollten Sie eine unrechtmäßige Handlung ausführen, während Ihre Rechtanzeige auf Null steht, erklären die Justizbehörden Sie für verrückt und zum Abtrünnigen. Darauhin rückt die Sonder-Justizeinheit (JSE) aus, um Sie aus dem Verkehr zu ziehen.


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