>versenden | >diskutieren | >Permalink 
Gallas, am 7.12. 2000 um 23:17:29 Uhr
pervers

nach dem alten Strafgesetzbuch § 175 waren homosexuelle handlungen unter haftstrafe gestellt,
wohlgemerkt nicht mit kindern oder minderjährigen, nein mann mit mann.

pervers ist ein sog. wertausfüllungbedürftiger begriff er bedarf der wertung oder setzt diese vielmehr voraus. wertungen ändern sich aber im laufe der zeit mit dem wandel der vorstellungen.

das Bundesverfsssungsgericht hat den besagten § noch in den fünfziger jahren mit den im grundgesetz garantierten freiheiten für vereinbar erklärt. heutzutage eine eigentlich nicht mehr nachvollziehbare entscheidung.


   User-Bewertung: +1

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 2 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite