Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Revolutionsverordnung«
Die Leiche schrieb am 28.11. 2012 um 04:18:12 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Die Teilnahme an Revolutionen kann einen Grund für die fristlose Kündigung von Arbeitsverhältnissen darstellen. Revolutionäre Arbeitnehmer sind daher gut beraten, vor revolutionären Akten die Zustimmung ihres Arbeitgebers einzuholen. Nach der Rechtssprechung der Arbeitsgerichte darf diese nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Aus Beweisgründen sollte die Zustimmung in gesetzlicher Schriftform eingeholt werden.
Die Leiche schrieb am 27.11. 2012 um 21:08:51 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Die EU-Kommission hat nach mehrjährigen Studien von Experten zum »Arabischen Frühling« ihren ersten Vorentwurf zu einer Europäischen Revolutionsverordnung vorgelegt. In der Begründung des Entwurfes heißt es, daß wegen der Notwendigkeiten zur Euro-Rettung Revolutionen in einigen EU-Staaten zwar nicht auszuschließen seien, aber mit einer strengen Regulierung des Revolutionsverlaufes durchaus beherrschbar bleiben würden.
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Erstellt am 4.1. 2007 um 08:46:26 Uhr von mcnep, enthält 10 Texte
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