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Systemkritikerin schrieb am 13.12. 2002 um 12:27:03 Uhr über

Scientology

LOHNANSPRUCH:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Klage eines früheren ehrenamtlichen Mitarbeiters der Scientology-Organisation auf nachträglichen Lohn abgewiesen: Da er weite Möglichkeiten gehabt habe, die Geschicke der Organisation mit zu beeinflussen, könne nicht von einem Arbeitsverhältnis die Rede sein, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Beschluss.

Der Kläger hatte von 1984 bis 1997 bei Scientology gearbeitet und dabei eine Karriere vom einfachen Straßenmissionierer bis zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Organisation gemacht. Während er seinen Lebensunterhalt mit zusätzlicher normaler Arbeit bestritt, zahlte ihm Scientology nur ein »Taschengeld« zwischen rund 75 und 100 Euro pro Monat. Nach einem Konflikt mit der Scientology-Spitze trat er 1997 aus der Organisation aus und verlangte Lohn und Schmerzensgeld von zusammen 335 000 Euro. (AFP)




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