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Mihaly schrieb am 29.12. 1999 um 00:01:35 Uhr über

Amtsdeutsch

Sehr geehrter Herr,

unter Zugrundelegung Ihres uns vorliegenden Antrages und auf Grundlage behördlicherseits ersichtlicher Aktenlage ergeht folgender

B e s c h e i d :


Sie haben sich am Montag, den 30. Februar 2000 um 14.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses und ohne Bekleidung im Einwohneramt von Köpenick, Zuckmayerstraße 5, einzufinden, widrigenfalls gegen Sie die Anordnung von Beugehaft oder Zwangsgeld bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte beantragt wird.

Hochachtungsvoll

Himmelbichler, Amtsmann


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei der oben bezeichneten Behörde eingelegt werden. Zur Wahrung der Frist genügt nicht der Poststempel; vielmehr muß der Widerspruch nach Ablauf von 14 Tagen der Behörde zugegangen sein. Entscheidet die Behörde über den Widerspruch innerhalb einer angemessenen Frist nicht sachlich, kann Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden.

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