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Ich schrieb am 28.7. 2005 um 21:27:57 Uhr über

BGH

Nachdem der 3. Strafsenat des BGH heute die öffentliche Verwendung der Parole »RUHM UND EHRE DER WAFFEN-SS« für nicht strafbar erklärt hat, obwohl sie zweifellos eine Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft darstellt, die lt. § 130 StGB verboten ist, ist es eine Frage der Zeit, bis dem BGH zu Ehren Parolen wie » RUHM UND EHRE DER GESTAPO « oder »RUHM UND EHRE DEN KZ-WACHMANNSCHAFTEN« öffentlich verbreitet werden.

Der 28. Juli 2005 wird den Nazis eine lange Freude sein.

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Btw, die ausdrückliche Bestätigung der verschärften Nazi-Fassung des § 175 als weiter geltendes Recht durch den BGH im Jahre 1956 ist bis zum heutigen Tag nicht als Unrechtsurteil aufgehoben.




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