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Ich schrieb am 28.7. 2005 um 21:27:57 Uhr überBGH |
Nachdem der 3. Strafsenat des BGH heute die öffentliche Verwendung der Parole »RUHM UND EHRE DER WAFFEN-SS« für nicht strafbar erklärt hat, obwohl sie zweifellos eine Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft darstellt, die lt. § 130 StGB verboten ist, ist es eine Frage der Zeit, bis dem BGH zu Ehren Parolen wie » RUHM UND EHRE DER GESTAPO « oder »RUHM UND EHRE DEN KZ-WACHMANNSCHAFTEN« öffentlich verbreitet werden.
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