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fehlverhalten schrieb am 15.11. 2005 um 14:00:36 Uhr über

Missgeschick

ist nicht wieder gut zu machen (neue und alte rechtsschreibung). es passiert einfach.selbstverschuldet ? wenn man glueck hat , bemerkt man dieses sofort. im anderen fall liegt man abends im bett und ein stechen faellt in
den kopf, dann braucht man sich nur noch auf
die andere seite zu drehen und an den zahnarzttermin zu denken, den man sich schon so lange vorgenommen hat wahrzunehmen.(bloss kein muesli essen oder aehnlich harte kost).


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