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Freno d'Emergenza, am 16.1. 2014 um 21:01:21 Uhr
Oberlandesgericht

Früher mußte man 5 Jahre lang Rechtsanwalt gewesen sein, bevor man die Zulassung zum Oberlandesgericht bekam. Die Anwaltschaft ist dagegen vergebens Sturm gelaufen. Jahrzehntelang klagten immer wieder Anwälte vergebens eine vorzeitige Zulassung ein, und jahrzehntelang ergingen seitenlange Urteile aller möglichen Instanzen mit endlos langen Begründungen, warum eine mindestens 5-jährige Berufspraxis absolut unumgänglich für einen Anwalt wäre, um die schwierigen Rechtsfragen, die vor einem Oberlandesgericht verhandelt werden, beherrschen zu können. Dann wurde die Vorschrift irgendwann mal abgeschafft, und kein Mensch mehr schert sich darum. Und in der Anwaltschaft heißt das Oberlandesgericht schon seit Jahrzehnten »Oberamtsgericht«, weil die Sitten und Gebräuche dortselbst, insbesondere die juristische Sorgfalt normalerweise unter aller Sau zu sein pflegt.


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