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Die Leiche schrieb am 22.12. 2007 um 17:40:37 Uhr über

Erleichterung

Unter »Marscherleichterung« wurde in bürgerlichen Kreisen stets verstanden, daß man die jeweils anlassbezogen formelle Kleidung aufgrund der Umstände lockern durfte.
In Gerichtsverfahren hat dieser Begriff noch eine Bedeutung, nämlich dann, wenn die Aussentemperaturen - und damit die im Sitzungssaal, der nur in den allerseltensten Fällen klimatisiert ist - das Niveau hinter sich gelassen haben, bei dem man es noch zumuten kann, in korrekt geschlossenem Oberhemd, Kravatte und auch noch der Robe darüber konzentriert zu verhandeln, zu denken, zu entscheiden. Dann verkündet regelmässig der Vorsitzende diese »Marscherleichterung«. Die Roben werden über Stuhllehnen gehängt - so sind sie wenigstens noch da und sichtbar, die Kravatten in ächzenden Bewegungen von den Hälsen gezogen, und die Hemden am Kragen geöffnet, die Ärmel hochgeschlagen. Das ganze erinnert dann irgendwie an alte Bilder von Vatertagsausflügen oder Kegelvereinsfesten.


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