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Bettina Beispiel schrieb am 13.4. 2019 um 20:12:48 Uhr über

Bundesinnenministerium

süddeutsche online schrieb am 13.4. 2019 um 19:50:30 Uhr

Im Netz kann jeder unter falscher Identität unterwegs sein. Künftig soll das auch die Polizei öfter tun. Sie soll die Online-Konten von Verdächtigen einsehen und übernehmen können. Wer sein Passwort verweigert, kann dafür sogar in Beugehaft kommen. Das geht aus dem Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz hervor, den das Bundesinnenministerium erarbeitet hat: »Der Verdächtige ist verpflichtet, die zur Nutzung der virtuellen Identität erforderlichen Zugangsdaten herauszugeben.«
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Ach du Scheiße. Das ist ja gar kein Aprilscherz. Die meinen das ja ernst.
Wieso eigentlich künftig? Die machen das ja schon seit mindestens 10 Jahren.



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