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Die Leiche schrieb am 8.4. 2008 um 10:13:49 Uhr überAntidiskriminierungsgesetz |
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Wenn man Prostitution als ein Geschäft des täglichen Lebens ansieht, dann dürfte es einem Prostituierten/einer Prostituierten verboten sein, einen Freier/eine Freierin wegen seines/ihres Geschlechts, ethnischer Herkunft, Alters, Religionszugehörigkeit etc. pp abzuweisen. Auch eine Möse oder eine Arschfotze ist schließlich kein rechtsfreier Raum ! |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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