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wauz schrieb am 18.6. 2006 um 18:09:59 Uhr über

Verhandeln

Rechtsstreitigkeiten sind seit jeher Verhandlungssache. Auch hier gilt der alte Grundsatz des »DoUtDes«. Deswegen spricht man beim Gerichtstag schon immer von einer Verhandlung. Nach einer Phase relativ abstrakter Rechtsfindung gilt das auch in unserem Strafrecht wieder verstärkt. Die sogenannte Kronzeugenregelung hat dem Aushandeln eines milderen Strafmaßes im Gegenzug zu Beschuldigungen Dritter oder Geständnissen einen solchen Vorschub geleistet, dass man von einer Epidemie, einer Seuche sprechen muss. Durch solche Kuhhandel werden Ermittlungen der Tatsachen einfach weggelassen und letztendlich kann sich ein wohlhabender Beschuldigter geradezu freikaufen. Verbrechen lohnt sich also, wenn es nur um genug Geld geht. Und die Kleinen hängt man...



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