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Merkur schrieb am 21.10. 2012 um 21:13:53 Uhr über

vonAmtswegenbestellteBetreuer

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen

- und zwar ab dem 18. Lebensjahr !!!


sonst kann es passieren, dass Eltern bei ihren im Haushalt noch lebenden Kindern, die zum Beispiel ein Unglück erleiden, nicht als Betreuer eingesetzt werden, oder ... zwar als Betreuer eingesetzt werden, aber ständig über alles was sie machen beim Amt Rechenschaft ablegen müssen, und ggf. auch erst um Erlaubnis fragen müssen.
So ziemlich genau das, was man braucht, wenn einem der Himmel schon auf den Kopf gefallen ist.


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