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orschel schrieb am 29.6. 2008 um 16:14:54 Uhr über

Blöde-Namen

Wenn man mit einem richtig blöden Namen geschlagen ist, darf man den ändern lassen. Das kann zu Komplikationen führen.

Vor vielen Jahren hatte eine administrativ tätige Freundin einen Kunden am Telefon. Sie hätte ihn unter seinem alten Namen angeschrieben, er hätte die Unterlagen unter seinem neuen längst eingereicht. Der neue Name laute Blühduhn. Sie schaute nach, richtig, das Zeug war da.
Sie: »Jetzt brauch ich den alten Namen, um mein Anschreiben raus suchen zu können. Sonst kriegen Sie ewig Mahnungen deswegen
Er: »Nein, den sag ich nicht, der war zu blöd
Sie: »Aber wenn ich nicht weiß, wie Sie früher hießen, finde ich mein sinnloses Anschreiben ja nicht
Er: »Ich kann Ihnen den Namen nicht sagen. Sie werden sonst lachen
Sie: »Aber nein, über so was doch nicht. Bitte. Ich kann die Mahnungen sonst nicht stoppen
Er: »Also Sie versprechen, nicht zu lachen
Sie: »Großes Ehrenwort
Er, sehr leise: »Blödhuhn.«
Sie (hält verzweifelt den Hörer zu): »Hrchrmpfmpfchrmpf!«

Ganz zufrieden war der Kunde damit nicht.



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