>versenden | >diskutieren | >Permalink |
mcnep, am 17.7. 2003 um 10:07:28 Uhr Grabschatz |
Wenn ich es richtig erinnere, gilt eine Leiche in Deutschland als Sache ohne Eigentümer, was auch erklärt, warum Kannibalismus an sich kein Straftatbestand ist. Nekrophile aller Art können jedoch über § 168 StGB, betreffend Störung der Totenruhe, belangt werden:
|
User-Bewertung: +3 |
Mehr Informationen über das Bewertungssystem |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite |