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mcnep schrieb am 17.7. 2003 um 10:07:28 Uhr überGrabschatz |
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Wenn ich es richtig erinnere, gilt eine Leiche in Deutschland als Sache ohne Eigentümer, was auch erklärt, warum Kannibalismus an sich kein Straftatbestand ist. Nekrophile aller Art können jedoch über § 168 StGB, betreffend Störung der Totenruhe, belangt werden:
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