Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Grabschatz«
mcnep schrieb am 17.7. 2003 um 10:07:28 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Wenn ich es richtig erinnere, gilt eine Leiche in Deutschland als Sache ohne Eigentümer, was auch erklärt, warum Kannibalismus an sich kein Straftatbestand ist. Nekrophile aller Art können jedoch über § 168 StGB, betreffend Störung der Totenruhe, belangt werden:
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
'Beschimpfender Unfug' klingt eher nach etwas, das Hansi Kraus an Theo Lingen in einem alten Paukerfilm ausübt.
Höflich schrieb am 23.9. 2006 um 13:51:53 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Als Totenbeigabe gab es Mirakuli und eine Bettdecke bedruckt mit Motiven der in den achtziger Jahren populären Fernsehfigur ALF. Karlchen war tot. Sein Bruder hatte ihn mit einem elektrischen Gewehr erschossen, das er sich selbst aus diversen Beständen des Elektronikschrotthändlers zusammengebastelt hatte.
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