Schömberg erbot seinem Sohn Lars, die Kosten seines Verteidigers »zu regulieren«. Lars lehnte zunächst ab - er wußte um die äusserst beschränkten Mittel seines Vaters, der von seiner Familie getrennt in einer kleinen »Sozialwohnung« hausend darauf wartete, daß ihm endlich Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt werde. Er kannte die Entscheidung des Familiengerichts, daß Schömberg »mangels Leistungsfähigkeit« keinen Unterhalt zu zahlen brauchte. Dieses Opfer wollte er seinem Vater nicht zumuten. Er könne das selbst bezahlen. »Und wovon?« - »Na - ich hab doch gedealt !« Doch da fiel bei Lars Schömberg der Groschen. Wenn er, ohne daß ihm Pflichtverteidigung bewilligt worden wäre, mit einem renomierten Strafverteidiger an seiner Seite zum Jugendschöffengericht gehen würde, dann schwebte das »Handeltreiben mit Betäubungsmitteln« über ihm, auch ohne daß man dieses aussprechen würde. »Hey Dad ! Du bist richtig cool drauf!« Schömberg spürte, wie er in den Augen seines Sohnes an Achtung und Wohlwollen gewann.