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Traumfresserchen schrieb am 4.8. 2001 um 23:36:35 Uhr überStaat |
Wenn ein illegalisierter, nichtdeutscher Mensch gegen die Residenzpflicht verstößt, und dazu reicht es in Bremen schon nur einen bestimmten, öffentlichen Platz zu überqueren kann sich leider schnell in deutschen Knästen wiederdinden. Um solche Inhaftierungen gesetzlich abgesichert verhängen zu können, muss die Polizei auf § 2 des Bremer Polizeigestzes berufen, wonach eine person dann in Gewahrsam genommen werden kann, wenn sie 'eine erhebliche Gefahr' darstellt, also 'den Bestand des Staates, Leben, Gesundheit oder nicht unwesentliche Vermögenswerte' gefährdet.
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Staat einfällt. |
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